Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen der Hauber & Graf GmbH gelten die „Allgemeinen Lieferbedingung für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ des ZVEI, Stand Januar 2018.
Diese können Sie gerne unter Tel. 07144 / 281503 anfordern.
Insbesondere gelten die Vorschriften betreffend des Eigentumsvorbehalt.
Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch Hauber & Graf GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Kundenkreis und Teilnehmer
Hauber & Graf schließt Verträge mit Kunden ab, die
a. | unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit |
b. | juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend Kunden genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Hauber & Graf GmbH angenommen wurde, ist Hauber & Graf GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber den Kunden berechtigt. |
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Bestellung zustande. Für die Wahrung der Schriftform seitens Hauber & Graf GmbH genügt eine E-Mail, welche nicht unterzeichnet ist.
Preise, Porto- und Verpackungskosten
Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Porto und Verpackung wird je nach individueller Vereinbarung berechnet.
Datenschutz
Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften der DSGVO gespeichert und vertraulich behandelt.
Hauber & Graf GmbH behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.
Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Erklärung jedweder Art betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Hauber & Graf GmbH und dem Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Insoweit genügt eine E-Mail, welche nicht unterzeichnet ist. Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen, werden sie nicht unverzüglich schriftlich bestätigt.
Stand 24.07.2019